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Fördermittel für den Einbruchschutz

Die staatliche Kreditbank KfW und das Bundesinnenministerium vergeben Fördergelder für die Investition in die Bereiche Einbruchschutz und Präventivmaßnahmen.

Energieeffizient sanieren
Das Gefühl von Sicherheit ist unbezahlbar. (Bild: Gira)

Sie wollen sich vor Einbruch schützen? Dann nutzen Sie das KfW-Programm "159 Altersgerecht Umbauen – Kredit", welches für barriere­duzierende Maß­nahmen und Einbruch­sicher­heit gedacht ist.

Wir sind Ihre Ex­per­ten in Dortmund für die Um­setzung von allen Maß­nahmen im Bereich Ein­bruch­schutz, Alarm­anlagen und Präventiv­maß­nahmen.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Einbruch­schutz­maß­nahmen in bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land. Dazu gehören zum Bei­spiel:

  • Einbau einbruch­hemmender Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen nach DIN EN 1627
  • Einbau einbruch­hemmender Garagen­tore und -zugänge, bei einer direkten Ver­bindung von der Garage zum Wohn­haus. Förder­fähig sind dabei Tore nach DIN V ENV 1627
  • Einbau von Nachrüst­systemen für Haus-, Woh­nungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Einbau von Nachrüst­systemen für Fenster und Fenster­türen sowie einbruch­hemmender Gitter, Klapp- und Roll­läden und Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbau von Einbruch- und Überfall­melde­anlagen - Hinweis: Alarm­anlagen mit Infra­schall­detektion (Infraschall­anlagen) sind nicht förder­fähig
  • Einbau von Gefahren­warnanlagen sowie Sicher­heits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Ein­bruch­melde­funktion

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